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Immobilien News Dezember 2016
Betriebsstrom für die Heizung darf nicht als Allgemeinstrom umgelegt werden
In der WEG-Jahresabrechnung müssen die Kosten des Betriebsstroms der Heizungsanlage anhand der Heizkostenverordnung verteilt werden. Der Betriebsstrom darf nicht als Teil des Allgemeinstroms nach Miteigentumsanteilen umgelegt werden. (BGH, Urteil v. 3.6.2016, V ZR 166/15)
Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf Aufzug
Ein einzelner Wohnungseigentümer darf im Treppenhaus grundsätzlich nur dann einen Personenaufzug auf eigene Kosten einbauen, wenn alle übrigen Wohnungseigentümer zustimmen; dies auch dann, wenn er gehbehindert und auf den Aufzug angewiesen ist. Der Einbau eines Treppenlifts oder einer Rollstuhlrampe kann aber zu dulden sein. (BGH, Urteil v. 13.1.2017, V ZR 96/16)
Immobilien News August 2016
Zuweisung von WEG-Gartenflächen zur Alleinnutzung
Für die Zuweisung gemeinschaftlicher Gartenflächen an einzelne Wohnungseigentümer zur alleinigen Nutzung reicht eine Gebrauchsregelung nicht aus. Es ist eine Vereinbarung erforderlich. Auch eine Vereinbarung kann im Einzelfall durch gerichtliche Entscheidung ersetzt werden. (BGH, Urteil v. 8.4.2016, V ZR 191/15)
Es reicht, „die Betriebskosten“ auf den Mieter umzulegen
In der Wohnraummiete genügt zur Übertragung der Betriebskosten auf den Mieter die Vereinbarung, dass dieser „die Betriebskosten“ zu tragen hat. Eine Bezugnahme auf die Betriebskostenverordnung oder das Beifügen des Betriebskostenkataloges ist nicht erforderlich. (BGH, Urteil v. 10.2.2016, VIII ZR 137/15)
Immobilien News Mai 2016
10. Beirats- und Verwalterseminar in Bad Homburg wieder ein großer Erfolg
Bereits zum zehnten Mal richtete der Verwalterverband Hessen am 19. März 2016 das beliebte Beiratsseminar für Verwaltungsbeiräte und interessierte Eigentümer aus. Mit 500 Teilnehmern war es die bis dato besucherstärkste Veranstaltung der Reihe. Die Beiräte der MIM waren mit 65 Personen wieder stark vertreten und machten knapp 15 Prozent der Teilnehmer aus.
Wir freuen uns, dass unsere Beiräte wieder so zahlreich erschienen sind, die informativen Vorträge verfolgten, in den Pausen die Fachausstellung besuchten sowie das Gespräch mit uns suchten.
Auch wir bilden uns für Sie kontinuierlich weiter und nehmen regelmäßig an den Seminaren und Veranstaltungen des Verwalterverband Hessen und des Dachverband Deutscher Immobilienverwalter teil.
Für das 11. Beiratsseminar 2017 hoffen wir wieder auf eine rege Teilnahme unserer Beiräte und Eigentümer und laden rechtzeitig ein.