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Aktuelle Information für Wohnungseigentümer
Kein Leitungswasserschaden bei Mauerwerksschädigung infolge undichter Silikonfuge.
Gelangt Wasser durch undichte Silikonfugen in der Dusche ins Mauerwerk des Gebäudes liegt kein Leitungswasserschaden in der Gebäudeversicherung vor.
Es fehlt an einem bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser, denn ausgetreten ist das Wasser bestimmungsgemäß durch den Duschkopf, es fehlt lediglich an einem bestimmungsgemäßen Ablauf.
Mindestlohn
Zum 01.01.2015 wurde in ganz Deutschland der gesetzliche Mindestlohn eingeführt. Durch die Einführung des neuen Gesetzes kommen neue Anforderungen auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber (in unserem Fall "Minijobber", Verwaltung und Wohnungseigentümergemeinschaft) zu.
Für "Minijobber", die bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft angestellt sind, gilt folgendes:
Unter dem Button "Für Eigentümer - Formulare" finden Sie den notwendigen Erfassungsbogen zur Erfassung der Arbeitszeiten ab 01.01.2015. Für jede Woche benötigen wir ein Datenblatt.
Ab sofort müssen Sie uns jeden Montag das Datenblatt der letzten Woche (d.h. der Vorwoche) per Email, Fax oder Post zusenden. Das Datenblatt der Woche vom 2.2. bis 6.2.2015 muss somit am 9.2.2015 an uns gefaxt oder gemailt werden. Sollten wir das Formular nicht fristgerecht erhalten, ist eine Auszahlung des Gehaltes ab sofort nicht mehr möglich.
Wer die Aufzeichnungen nicht, nicht vollständig oder rechtzeitig erstellt oder diese nicht zwei Jahre aufbewahrt (dies übernehmen wir), begeht eine Ordnungswidrigkeit (§21 Abs. 1 Nr. 7 und 8 MiLoG), die mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro geahndet werden kann.
Sofern Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.