Immobilien News März 2015
9. Beiratsseminar in Bad Homburg - Großer Erfolg - Beirätin der Müller Immobilien Management GmbH Gewinnerin
Über 460 Verwaltungsbeiräte und interessierte Eigentümer sind den Einladungen der DDIV-Verwaltungsunternehmen in das Kurhaus Bad Homburg gefolgt. Mit rund 65 Teilnehmern waren die Beiräte der MIM am stärksten vertreten. Wir freuen uns, dass unsere Beiräte so zahlreich erschienen sind, die interessanten Vorträge verfolgten und die Pausen nutzten, um bei den Ausstellern weitere Informationen zu sammeln. Einige nahmen auch an dem Gewinnspiel eines ipad 2 teil. Auch für die kulinarischen Genüsse sorgte der Immobilienverband, so dass unsere Beiräte trotz des großen Andrangs den Nachmittag gestärkt verbrachten.
Am Nachmittag stand dann auch fest, dass sich die Teilnahme an dem Seminar durch die interessanten Vorträge für alle lohnte und ganz besonders für unsere Verwaltungsbeirätin Frau B. aus Bad Homburg, die die Veranstaltung als Gewinnerin des ipad 2 verlassen konnte. Sie tippte die richtige Anzahl an Golfbällen in einem Glas eines Ausstellers. HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH! Sie sehen, es lohnt sich, Verwaltungsbeirat in einer Liegenschaft der MIM zu sein.
Sobald die Skripte veröffentlicht sind, werden wir diese an alle Verwaltungsbeiräte verteilen.
Verwaltungsbeiratsseminar 2015 im Kurhaus Bad Homburg
Zum neunten Mal richtet der Verwalterverband Hessen am 14.03.2015 ein Beiratsseminar für unsere Verwaltungsbeiräte und interessierte Eigentümer aus.
Als Verbandmitglied des hessischen Verwalterverbandes freuen wir uns, Sie zu diesem Seminar einladen zu können.
Es gibt wieder sehr interessante Themen rund um die Wohnungseigentümergemeinschaft. Das Programm sowie eine Anfahrtskizze senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu. Ebenso nehmen wir Ihre verbindliche schriftliche Anmeldung ab sofort gerne entgegen.
Jahresabrechnung 2014 - Ein wichtiger Hinweis:
Häufig sprechen uns Eigentümer/-innen auf die aus ihrer Sicht notwendige Zusendung der Abrechnungsunterlagen vor dem 30.05. eines Jahres an, in der Annahme, dass die Abrechnung des Vorjahres für die Erstellung der Einkommensteuererklärung notwendig sei. Dies ist ein weitverbreiteter Irrtum!
Vielen Eigentümern/-innen ist nicht bekannt, dass die Einkommensteuererklärung in der Regel nach dem Zu- und Abflussprinzip erfolgt und somit die Kosten anzugeben sind, wenn diese fällig und gezahlt wurden. Dies bedeutet, dass die von uns erstellte Hausgeldabrechnung 2014 erst in der Steuererklärung 2015 anzugeben ist.
Dies bedeutet für die Abgabe der Steuererklärung:
Die geleisteten Vorauszahlungen 2014 (monatliches Hausgeld) sind gemäß Wirtschaftsplan 2014 auch in der Steuererklärung 2014 anzugeben. Des Weiteren sind die Abrechnungsergebnisse der genehmigten Jahresabrechnung 2013, die in 2014 ausbezahlt bzw. fällig wurden, ebenfalls in der Erklärung 2014 einzutragen.
Die Jahresabrechnung für 2014, die in den nächsten Wochen durch uns erstellt wird, ist dann erst in der Steuererklärung 2015 anzugeben, so dass Sie Ihre Steuererklärung 2014 ohne die Übersendung der Jahresabrechnung erstellen können.
Weitere Informationen finden Sie im Web unter Bundesministeriums der Finanzen - Schreiben vom 15. Februar 2010.