Immobilien News August 2016
Zuweisung von WEG-Gartenflächen zur Alleinnutzung
Für die Zuweisung gemeinschaftlicher Gartenflächen an einzelne Wohnungseigentümer zur alleinigen Nutzung reicht eine Gebrauchsregelung nicht aus. Es ist eine Vereinbarung erforderlich. Auch eine Vereinbarung kann im Einzelfall durch gerichtliche Entscheidung ersetzt werden. (BGH, Urteil v. 8.4.2016, V ZR 191/15)
Es reicht, „die Betriebskosten“ auf den Mieter umzulegen
In der Wohnraummiete genügt zur Übertragung der Betriebskosten auf den Mieter die Vereinbarung, dass dieser „die Betriebskosten“ zu tragen hat. Eine Bezugnahme auf die Betriebskostenverordnung oder das Beifügen des Betriebskostenkataloges ist nicht erforderlich. (BGH, Urteil v. 10.2.2016, VIII ZR 137/15)