Immobilien News September 2021
Immobilien News September 2021
E-Ladestationen dürfen nicht ohne Beschluss errichtet werden
Immer mehr Eigentümer äußern den Wunsch, an ihrem Stellplatz eine E-Ladestation zu errichten – zumal diese je Anschluss aktuell wieder mit bis zu 900 Euro von der KfW bezuschusst wird. Der Einbau darf jedoch nicht eigenmächtig ohne Beschluss der Gemeinschaft erfolgen. Dieses Urteil hat das Landgericht Düsseldorf gefällt (LG Düsseldorf, Urteil v. 04.08.2020, Az. 25 S 134/19).
Im entsprechenden Fall hat ein Eigentümer an seinen beiden Stellplätzen in der gemeinschaftlichen Tiefgarage eine Wallbox zum Laden von Elektroautos angebracht und über ein Stromkabel angeschlossen, ohne das ein Gestattungsbeschluss der Eigentümergemeinschaft vorlag.
Als die Installation in der darauffolgenden Eigentümerversammlung nachträglich zur Genehmigung gestellt wurde, lehnte die Gemeinschaft dies ab und beauftragte den Verwalter damit, den entsprechenden Eigentümer zum Rückbau der Wallbox aufzufordern. Dieser weigerte sich jedoch, der Aufforderung nachzukommen,
Schließlich entschied ein Gericht zugunsten der Gemeinschaft. Die Wallbox musste zurück gebaut werden, da es sich hierbei um eine bauliche Veränderung handelt, die sowohl nach altem als auch nach neuem Wohnungseigentumsgesetz zustimmungsbedürftig ist. Nach neuem WEG besteht zwar ein Anspruch auf die Beschlussfassung über die Errichtung einer Ladestation, über die Details entscheidet jedoch die Eigentümergemeinschaft.