Immobilien News Februar 2021
Das neue Wohnungseigentumsgesetzt
Am 1. Dezember 2020 trat das neue Wohnungseigentumsgesetz (WEMoG) in Kraft, das zahlreiche neue Regelungen für Eigentümer, Verwalter, aber auch Mieter festlegt.
So lassen sich zukünftig Sanierung und Modernisierungen leichter umsetzen, die Ladungsfrist für Versammlungen wird von zwei auf drei Wochen verlängert und auch das Amt des Beirats wird an neue Erfordernisse angepasst.
Detaillierte Informationen zu diesen sowie weiteren Punkten finden Sie in der Broschüre des Verbands der Immobilienverwalter (VDIV), die Sie per Klick auf den nachfolgenden Link herunterladen können.
Das neue Wohnungseigentumsgesetz