Immobilien News April 2017
Bessere Sicherung von WEG-Rücklagen
Bis Ende 2013 waren die Sparguthaben einer WEG nur bis zu einem Gesamtbetrag von insgesamt 100.000 Euro abgesichert, da die Gemeinschaft als ein gemeinsamer Anleger betrachtet wurde. Nach einer Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungs- gesetzes (EAEG) werden jedoch seit 2014 WEG-Konten mit ihren teils hohen Guthaben besser geschützt, denn diese gelten seitdem als Gemeinschaftskonten, bei der alle Mitglieder der WEG Kontoinhaber sind. Dabei wird der jeweilige Anteil des einzelnen Kontoinhabers als maßgebliche Obergrenze für einen Entschädigungsanspruch angesetzt. So sichert der Staat seitdem pro Eigentümer Einlagen im Wert von 100.000 Euro und die Gemeinschaft profitiert von einem angemessenen Schutz ihrer teils lange angesparten Rücklagen für Instandsetzungen und Modernisierungen.