Immobilien News März 2017
Die Nachteile von Treuhandkonten
Hausgelder, Rücklagen, Sonderumlagen – Ihr Verwalter kümmert sich um viel Geld. Dabei gehen manche Eigentümergemeinschaften unnötige Risiken ein, wenn sie der Eröffnung von Treuhandkonten zustimmen. Das Problem: Diese Konten sind nicht immer sicher.
Bis Mitte 2007 waren Wohnungseigentümergemeinschaften nicht rechtsfähig und es gab nur die Möglichkeit von Treuhandkonten. Hier ist der Verwalter, nicht die WEG, Kontoinhaber, was einige Nachteile birgt. Denn im Zweifelsfall kann das Vermögen der WEG als Teil des Verwaltervermögens betrachtet werden. Stirbt der Verwalter, können die Konten in seinen Nachlass fallen. Und bei einem Firmenbankrott gehen die Gelder in die Insolvenzmasse über, auch wenn die Eigentümergemeinschaft ihre Besitzrechte geltend macht. Des Weiteren müssen Treuhandkonten bei einem Verwalterwechsel immer aufwendig umgeschrieben werden und können von der WEG nicht unabhängig vom Verwalter eingesehen werden.
Seit einer Gesetzesänderung im Juli 2007 sind WEGs jedoch teilrechtsfähig und können Konten im eigenen Namen eröffnen. Darauf sollten Sie vor dem Hintergrund der zuvor genannten Risiken auch unbedingt bestehen. Nur so bleibt ihr Vermögen unangetastet und unabhängig von der Existenz des Verwalters bestehen und kann jederzeit eingesehen werden. Damit der Verwalter handlungsfähig ist, bedarf es lediglich einer Verwaltervollmacht sowie einer aktuellen Auflistung aller Eigentümer für die Bank.
Sind Sie sich nicht sicher, wie Ihr Geld angelegt ist, bitten Sie den Verwalter um Einblick in die Konto-Eröffnungsformulare. Ist die WEG als Kontoinhaber aufgeführt, handelt es sich um ein Eigenkonto. Steht dort hingehen der Name des Verwalters, haben Sie es mit einem Treuhandkonto zu tun.
Die Konten aller Wohnungseigentümergemeinschaften, die von der Müller Immobilien Management GmbH verwaltet werden, werden ausschließlich auf die jeweilige WEG eröffnet.