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Immobilien News August 2016

Zuweisung von WEG-Gartenflächen zur Alleinnutzung

Für die Zuweisung gemeinschaftlicher Gartenflächen an einzelne Wohnungseigentümer zur alleinigen Nutzung reicht eine Gebrauchsregelung nicht aus. Es ist eine Vereinbarung erforderlich. Auch eine Vereinbarung kann im Einzelfall durch gerichtliche Entscheidung ersetzt werden. (BGH, Urteil v. 8.4.2016, V ZR 191/15) 

Es reicht, „die Betriebskosten“ auf den Mieter umzulegen

In der Wohnraummiete genügt zur Übertragung der Betriebskosten auf den Mieter die Vereinbarung, dass dieser „die Betriebskosten“ zu tragen hat. Eine Bezugnahme auf die Betriebskostenverordnung oder das Beifügen des Betriebskostenkataloges ist nicht erforderlich. (BGH, Urteil v. 10.2.2016, VIII ZR 137/15) 

Was wir für Sie leisten können

Als professionelle Hausverwaltung übernehmen wir zuverlässig die Aufgaben der allgemeinen Verwaltung, sowie kaufmännische und technische Leistungen, die im WEG (Wohnungseigentumsgesetz) geregelt sind.

Eine Übersicht aller Leistungen, die wir Ihnen anbieten, finden Sie hier.

Ihr Direktkontakt

Zentrale & Immobilien Umland: Tel. 06172 / 998 - 3600
HV Hanau:  Tel. 06172 / 998 - 3618
HV Oberursel:  Tel. 06172 / 998 - 3620 
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Bereits seit vielen Jahren sind wir Mitglied im Verband der Immobilienverwalter Hessen e.V.