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Immobilien News April 2017

Bessere Sicherung von WEG-Rücklagen

Bis Ende 2013 waren die Sparguthaben einer WEG nur bis zu einem Gesamtbetrag von insgesamt 100.000 Euro abgesichert, da die Gemeinschaft als ein gemeinsamer Anleger betrachtet wurde. Nach einer Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungs- gesetzes (EAEG) werden jedoch seit 2014 WEG-Konten mit ihren teils hohen Guthaben besser geschützt, denn diese gelten seitdem als Gemeinschaftskonten, bei der alle Mitglieder der WEG Kontoinhaber sind. Dabei wird der jeweilige Anteil des einzelnen Kontoinhabers als maßgebliche Obergrenze für einen Entschädigungsanspruch angesetzt. So sichert der Staat seitdem pro Eigentümer Einlagen im Wert von 100.000 Euro und die Gemeinschaft profitiert von einem angemessenen Schutz ihrer teils lange angesparten Rücklagen für Instandsetzungen und Modernisierungen.


Was wir für Sie leisten können

Als professionelle Hausverwaltung übernehmen wir zuverlässig die Aufgaben der allgemeinen Verwaltung, sowie kaufmännische und technische Leistungen, die im WEG (Wohnungseigentumsgesetz) geregelt sind.

Eine Übersicht aller Leistungen, die wir Ihnen anbieten, finden Sie hier.

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