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Immobilien News Juli 2020

 

Zwei Profis für die Vermietung oder den Verkauf Ihrer Immobilie

In unserem Unternehmen kümmern sich ab sofort zwei erfahrene Makler gerne um die Vermietung oder den Verkauf der Immobilien ausschließlich unserer Bestandskunden. 

Dies hat für unsere Kunden den Vorteil, dass wir die Wohnungen bereits aus dem Bestand der von uns verwalteten Liegenschaften kennen und somit viele der für die Vermietung oder den Verkauf benötigten Unterlagen meist schon vorliegen. Wir erstellen das Inserat, sichten alle eingehenden Bewerbungen gründlich, nehmen die Besichtigungstermine wahr und wählen den besten Kandidaten aus. Auch um den Abschluss des Mietvertrags kümmern wir uns.

Bei der Vermarktung haben wir neben den Interessen unserer Kunden auch immer die Eigentümer­gemeinschaft im Blick. So achten wir besonders darauf, dass Mieter und Käufer zur bestehenden Gemeinschaft passen, damit ein gutes Miteinander möglich ist.

Bei Interesse kontaktieren Sie unsere Kollegen aus Vermietung und Verkauf bitte unter 
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder 06172/998-3637. 


 

Immobilien News Juni 2018

Anmerkung zur Hausgeldabrechnung in der Steuererklärung

Nach Rz. 47 i.V.m. Anlage 2 zum BMF – Schreiben vom 09.11.2016 ist es nicht zu beanstanden, wenn Wohnungseigentümer die gesamten Aufwendungen (z.B. haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerrechnungen) erst in dem Jahr geltend machen, in welchem die Jahresabrechnung im Rahmen der Eigentümerversammlung genehmigt worden ist.

Zu beachten ist in Anlehnung an Rz. 48 zum BMF – Schreiben vom 09.11.2016, dass die Entscheidung, die Steuerermäßigung hinsichtlich der  Aufwendungen für die regelmäßig wiederkehrenden Dienstleistungen im Jahr der Vorauszahlung und für die einmaligen Aufwendungen im Jahr der Beschlussfassung oder für die gesamten Aufwendungen die Steuerermäßigung erst im Jahr der Beschlussfassung in Anspruch zu nehmen, von jedem Eigentümer bzw. Mieter im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung eigenständig zu treffen ist.  

Als Konsequenz steht jedem Miteigentümer das Wahlrecht zu, die Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen entweder im Jahr Vorauszahlung oder erst im Jahr der Genehmigung der Jahresabrechnung geltend zu machen.

 


 

Immobilien News Mai 2018

Der Verwalter als Einzelunternehmer – Im Zweifelsfall ein Risiko

Betraut eine Wohnungseigentümergemeinschaft einen Einzelunternehmer mit der Verwaltung ihrer Liegenschaft, kann dies im Falle eines plötzlichen Todes des Verwalters für die WEG problematisch werden.

Im laufenden Betrieb wirkt sich für Geschäftspartner der Unterschied zwischen einem Einzelunternehmer und einer GmbH in der Regel nicht negativ aus. Problematisch wird die Situation, wenn der Einzelunternehmer seiner Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann. Denn dann können die Geschäfte in der Regel erst einmal nicht weiter geführt werden. Das Geschäft fällt im Todesfall beispielsweise wie jeder andere Vermögensgegenstand in den Nachlass des Unternehmers. Die Eignung der Erben oder die Handhabung unter mehreren Erben ist dabei irrelevant. Häufig tritt an die Stelle des Unternehmers eine Erbengemeinschaft, zum Beispiel Ehegatten und Kinder. Eine solche Erbengemeinschaft ist oft nur bedingt handlungsfähig, da Verfügungen über einzelne Nachlassgegenstände, wie Bankguthaben, grundsätzlich nur einvernehmlich und gemeinschaftlich möglich sind. Sind sich die Erben also nicht einig oder nicht sofort alle verfügbar, tritt eine Lähmung des Unternehmens ein und im Zuge einer möglichen Auseinandersetzung droht sogar die Zerschlagung. Eine WEG steht folglich im Ernstfall von jetzt auf gleich ohne einen Verwalter da.

Anders ist dies bei einer GmbH. Sie ist vom Bestand ihrer Mitglieder und deren Vermögen losgelöst. Fällt ein Gesellschafter aus, kann das Unternehmen dennoch weiter geführt werden und die Geschäfte werden wie gewohnt abgewickelt.

 


 

Was wir für Sie leisten können

Als professionelle Hausverwaltung übernehmen wir zuverlässig die Aufgaben der allgemeinen Verwaltung, sowie kaufmännische und technische Leistungen, die im WEG (Wohnungseigentumsgesetz) geregelt sind.

Eine Übersicht aller Leistungen, die wir Ihnen anbieten, finden Sie hier.

Ihr Direktkontakt

Zentrale & Immobilien Umland: Tel. 06172 / 998 - 3600
HV Hanau:  Tel. 06172 / 998 - 3618
HV Oberursel:  Tel. 06172 / 998 - 3620 
HV Bad Homburg:  Tel. 06172 / 998 - 3621
HV Friedrichsdorf:  Tel. 06172 / 998 - 3622
HV Karben:  Tel. 06172 / 998 - 3623
HV Frankfurt a.M.:  Tel. 06172 / 998 - 3624
HV Main-Taunus-Kreis:  Tel. 06172 / 998 - 3625
HV Mainz und Wiesbaden:  Tel. 06172 / 998 - 3627

Buchhaltung: Tel. 06172 / 998 - 3640

Wir sind Mitglied

Bereits seit vielen Jahren sind wir Mitglied im Verband der Immobilienverwalter Hessen e.V.